AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB inkl. Bade- und Saunaordnung als PDF

1. Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen

Diese AGB gelten für alle Reservierungen sowie Beherbergungsverträge, die zwischen der Sarstein Landwirtschaftliche Betriebe GmbH (im Folgenden: Sarstein) mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Sarstein. Die Anhänge 1 (Badeordnung) und 2 (Saunaordnung) stellen einen integrierenden Bestandteil dieser AGB dar und sind daher ebenfalls verbindlich und rechtsgültig.

»Sarstein« Eigentümer und Betreiber des »Schmiedgut Bad Aussee«, Sarstein Landwirtschaftliche Betriebe GmbH

»Gast« Ist jede natürliche Person, die rechtmäßig Beherbergung in Anspruch nimmt.

»Vertragspartner« Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

»Beherbergungsvertrag« Ist der zwischen der Sarstein und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt durch diese AGB näher geregelt wird.

2. Reservierungen und Vertragsabschluss

2.1. Reservierungen sind ausschließlich elektronisch über die Online- und Mobile-Kanäle von Sarstein oder über Dritte/Vermittler (z. B. Online-Buchungsportale) möglich. Eine telefonische Reservierung, eine Reservierung per E-Mail oder sonstige andere, nicht-automatisierte Reservierungsarten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Sarstein.

2.2. Mit der Reservierung eines Hauses bzw. einer Wohneinheit bietet der Gast der Sarstein den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von Sarstein eine Reservierungs- bzw. Buchungsnummer. Der Beherbergungsvertrag kommt mit Leistung der Anzahlung Zahlung zustande. Diese Vereinbarung ist für beide Vertragspartner bindend. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Haus bzw. Wohneinheit.

2.3. Angebote von Sarstein zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich.

2.4. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass ein Beherbergungsvertrag verlängert wird. Eine Verlängerung ist eine Vertragsanpassung, die schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden muss.

2.5. Unmöglichkeit der Anreise: Kann der Gast am Anreisetag nicht anreisen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände sämtliche Anreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag in diesem Falle nicht storniert, sondern beginnt erst zu laufen, wenn die unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umstände so weggefallen sind, dass eine Anreisemöglichkeit zumutbar ist, wobei der Gast Anreisen von bis zu 24 Stunden auf sich zu nehmen gewillt sein muss.

2.6. Unmöglichkeit der Abreise: Kann der Gast am Abreisetag nicht abreisen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Sarstein ist berechtigt für den verlängerten Aufenthalt zumindest jenes Entgelt zu begehren, dass dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

3. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Häusern bzw. Wohneinheiten durch den Vertragspartner ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Häusern bzw. Wohneinheiten oder Haus/Wohneinheitskontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Haus- bzw. Wohneinheitspreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Sarstein ist nicht zulässig. Sarstein ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung / dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hauses bzw. der Wohneinheit zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

4. Zahlungsmittel und Zahlungsmodalitäten, Storno und Umbuchung, Belastung der angegebenen Kreditkarte zum Ausgleich weiterer offener Positionen

4.1. Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen samt Nebenleistungen sind VISA Secure, Mastercard Secure, Maestro Secure und V PAY Secure jeweils zahlbar in EUR. Bei der Anzahlung sind 30 % des Aufenthaltspreises zu bezahlen. Spätestens 10 Tage vor Anreise wird der Restbetrag fällig.

4.2. Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte oder sonstiges Zahlungsmittel nach 4.1 dieses Vertrages durch den Gast angegeben werden. Sarstein hat das Recht, diese Angaben umgehend auf ihre Gültigkeit prüfen zu lassen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte vorzunehmen.

4.3. Die Reservierung einer stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung und den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist bis 30 Tage vor dem Anreisetermin kostenfrei stornierbar. Bei Stornierungen, die kürzer als 30 Tage vor dem Anreisetermin vorgenommen werden, werden 50 % der Kosten des Aufenthalts einbehalten oder in Rechnung gestellt. Für Stornierungen oder Nichterscheinen des Gastes (»No-Show«) am Anreisetermin, werden 100 % der Kosten des Aufenthalts einbehalten oder in Rechnung gestellt und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Haus bzw. der Wohneinheit erlischt.

4.4. Für Umbuchungen wird – sofern für die gewünschten alternativen Aufenthaltstermine entsprechende Verfügbarkeiten auf Seiten von Sarstein bestehen – eine Gebühr in Höhe von EUR 30,00 pro Haus bzw. Wohneinheit erhoben. Sollten die tagesaktuellen Raten von Sarstein für die neuen Aufenthaltstermine höher sein als zu den ursprünglichen Terminen, hat der Gast zusätzlich die Ratendifferenz zu zahlen. Sollten keine Verfügbarkeiten zu den gewünschten alternativen Aufenthaltsterminen vorhanden sein, ist eine Umbuchung nicht möglich.

4.5. Sarstein behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Daraus resultierende Schadensersatzansprüche des Gastes werden ausgeschlossen.

5. Meldeschein und Weitergabe persönlicher Daten

Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Meldegesetzes seine persönlichen Daten sowie meldeschein-relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronischen Online-Meldedatenportale von Sarstein wahrheitsgemäß mitzuteilen.

6. Steuern, Gebühren und Abgaben

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise. Gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben werden gesondert ausgewiesen und von Sarstein abgeführt. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Sarstein vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Haus bzw. Wohneinheit pro Nacht ausgewiesen.

7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Häuser bzw. Wohneinheiten

7.1. Der Gast erwirbt durch den Abschluss des Beherbergungsvertrags das Recht auf den üblichen Gebrauch des gemieteten Hauses bzw. der gemieteten Wohneinheit. Das Recht ist gemäß der vor Ort aufliegenden Hausordnung auszuüben.

7.2. Reservierte Häuser bzw. Wohneinheiten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast sein Haus bzw. seine Wohneinheit bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und unbeschädigt an Sarstein zurück zu stellen.

7.3. Gibt der Gast sein Haus bzw. seine Wohneinheit am Abreisetag vertragswidrig nicht bis 11:00 Uhr geräumt zurück, schuldet er Sarstein aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des Übernachtungspreises für eine Nacht für das Haus bzw. Wohneinheit. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten von Sarstein durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehende Schadenspauschale entstanden ist.

7.4. Zudem behält sich Sarstein im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Haus bzw. der Wohneinheit durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt Sarstein keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten Haftungsbedingungen (Pkt. 9 dieses Vertrages) liegt. Die für die Verwahrung entstandenen Kosten werden dem Gast gesondert in Rechnung gestellt.

8. Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Bereiche

8.1. Mit der Reservierung eines Haus bzw. einer Wohneinheit kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche, wie bspw. Sauna, Schwimmteich, (teilweise) Garten, o. Ä.. im Rahmen der Haus- bzw. Sauna- bzw. Schwimmregelung, die vor Ort aufliegt, kostenfrei nutzen. Sarstein behält sich das Recht vor, die öffentlichen Bereiche ohne Vorankündigung kurzfristig zu sperren. Im Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung. Die öffentlichen Bereiche gelten demzufolge nicht als Bestandteil des geschlossenen Beherbergungsvertrages für das gebuchte Hotelzimmer.

8.2. Nach Verfügbarkeit besteht die Möglichkeit, einen PKW pro Haus/Wohneinheit in der Garage oder auf dem Parkplatz kostenfrei abzustellen. Eine Haftung der Sarstein für Diebstahl, Beschädigungen etc. der abgestellten PKW wird ausgeschlossen.

9. Haftung von Sarstein, Haftungsbeschränkung

9.1. Ist der Vertragspartner/Gast Konsument iSd § 1 KSchG, so ist die Haftung von Sarstein für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.

9.2. Ist der Gast/Vertragspartner Unternehmer iSd § 1 UGB, wird die Haftung für leichte und für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens; Folgeschäden oder immaterielle Schäden wie entgangener Gewinn werden keinesfalls ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

9.3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Sarstein auftreten, wird Sarstein bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Sarstein rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

9.4. Für eingebrachte Sachen haftet Sarstein nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei die Haftung auf das Zehnfache in Summe und für Geld, Wertpapiergegenstände und Kostbarkeiten bis zu EUR 550,00, begrenzt ist. Wertsachen im Safe sind in einer Höhe bis max. EUR 1.000,00 versichert. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Sarstein Anzeige macht (§ 970b ABGB). Sarstein haftet für darüber hinausgehende Schäden nur in dem Fall, als dass Sarstein diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von Sarstein oder ihr zurechenbaren Personen verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkungen unter 9.1. und 9.2. gelten sinngemäß.

9.5. In der Garage befinden sich zwei Elektroladestationen für E-Autos (elektrisch betriebene Kfz). Diese stehen nach Verfügbarkeit für die Gäste der Sarstein zur Verfügung. Die Verwendung der Elektroladestationen erfolgt auf eigene Gefahr und unter vollständigem Haftungssauschluss der Sarstein.

10. Haftung des Gastes

10.1. Der Gast hat das Haus bzw. die Wohneinheit schonend und pfleglich zu behandeln. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer in der Anlage zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.

10.2. Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zählen, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, unter anderem alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines (ungerechtfertigten) Feueralarms, welche durch die Nutzung des Hauses bzw. der Wohneinheit entstehen. Eine Nutzung von mitgebrachten elektronischen Geräten wie z. B. Wasserkocher, Bügeleisen und Föhn ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Sollten aufgrund der Nutzung derartiger Geräte Kosten entstehen z. B. für Feueralarm, Beschädigung des Inventars, etc., so haftet der Gast für diese Kosten in vollem Umfang.

10.3. Verweigert der Gast die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht der Sarstein das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 970c ABGB) und das gesetzliche Pfandrecht (§ 1101 ABGB) an den vom Gast eingebrachten Sachen zu. Diese Rechte stehen der Sarstein auch zur Sicherung von sonstigen Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag sowie allfälligen Ersatzansprüchen jeglicher Art zu.

11. Rauchverbot, Haustiere

11.1. In den Häusern bzw. Wohneinheiten sowie sämtlichen weiteren geschlossenen Räumlichkeiten des Schmiedgut Bad Aussee ist das Rauchen untersagt. Das Rauchen auf dem gesamten Gelände des Schmiedguts ist lediglich in den in der Hausordnung gekennzeichneten Bereichen, unter Bedachtnahme auf das Wohl der anderen Gäste, erlaubt.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot ist Sarstein berechtigt, eine Vertragsstrafe von EUR 150,00 pro Zuwiderhandlung vom Gast zu verlangen sowie die notwendigen Reinigungskosten und allfälligen Schadenersatz, der durch die Zuwiderhandlung entstanden ist.

11.2. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

12. Hausrecht

Sarstein behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn Gäste Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden oder Sachen beschädigen.

13. Beendigung des Beherbergungsvertrags

13.1. Der Beherbergungsvertrag wird auf bestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet daher durch Zeitablauf.

13.2. Eine vorzeitige Abreise des Gastes/Vertragspartners berechtigt Sarstein, das gesamte vereinbarte Entgelt zu verlangen bzw. einzubehalten. Sarstein wird in Abzug bringen, was sich Sarstein durch die Nichtinanspruchnahme des Leistungsangebots erspart hat oder durch anderwertige Vermietung der bestellten Häuser bzw. Wohneinheiten erhalten hat. Eine Ersparnis liegt jedoch nur dann vor, wenn das gesamte Schmiedgut Bad Aussee im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast/Vertragspartner gemieteten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Gastes/Vertragspartners an andere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

13.3. Sarstein ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner/Gast

13.3.1. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, oder ihm zurechenbaren Personen gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;

13.3.2. von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird;

13.3.3. die behördlichen Vorgaben im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 nicht beachtet;

13.3.4. die vorgelegte Rechnung bei Fälligkeit innerhalb einer Frist von 3 Tagen nicht bezahlt;

13.3.5. gegen Punkt 11.2 dieses Vertrages verstößt;

13.3.6. wenn die Vertragserfüllung aufgrund eines als höhere Gewalt zu wertenden Ereignisses (z. B.: Streik, Elementarereignisse, behördliche Verfügung, etc.) unmöglich wird.

13.4. Sarstein ist berechtigt, nach freiem Ermessen und ohne Begründung vom Beherbergungsvertrag binnen 5 Tagen ab Abschluss zurückzutreten.
Etwaige Schadenersatzansprüche des Gastes/Vertragspartners sind ausgeschlossen.

13.5. Durch den Tod des Vertragspartners endet der Beherbergungsvertrag mit Sarstein.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht.

14.2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.

14.3. Sarstein ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Sarstein ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.

14.4. Sarstein ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, gegen Forderungen von Sarstein mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder von Sarstein anerkannt.

14.5. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Willen der Parteien am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht

Auf sämtliche von Sarstein abgeschlossenen Verträge ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

16. Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder mit dem Vertragsverhältnis in sachlich engem Zusammenhang stehenden ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich für zuständig erklärt, sofern der Kunde nicht Konsument ist und das Konsumentenschutzgesetz zwingend anderes vorschreibt.

17. Schiedsvereinbarung

Auf Vertragsabschlüsse mit Gästen, die ihren Wohnsitz in solchen Staaten haben, mit denen kein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche mit Österreich besteht, gelangt anstelle der Gerichtsstandsvereinbarung (Pkt. 16) nachstehende Regelung zur Anwendung bzw. verpflichtet sich der Gast, die folgende Schiedsvereinbarung abzuschließen:

Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern unter Anwendung österreichischen Rechts endgültig entschieden.

Anhang 1

Badeordnung

Werte Gäste!

Unser Badeteich am Schmiedgut Bad Aussee soll Ihnen Erholung für Körper und Seele bieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen zur Erfüllung behördlicher Vorschriften für die Sicherheit, die Hygiene und das Wohlbefinden unserer Badegäste unbedingt erforderlich ist.

Durch die Buchung Ihres Aufenthalts im Schmiedgut Bad Aussee schließen Sie einen Besuchsvertrag des Badeteiches ab und anerkennen damit die nachfolgenden Regelungen der Badeordnung rechtsverbindlich als Vertragsinhalt.

I. Öffnungszeiten

1. Der Badeteich ist täglich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Gäste des Schmiedgut Bad Aussee geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist die Benutzung des Badeteichs nicht gestattet.

II. Zutrittsbestimmungen, Vorkehrungen für Ihre Sicherheit

1. Die Benutzung des Badeteichs ist ausschließlich den Gästen des Schmiedgut Bad Aussee (mit einer gültigen KeyCard) im Rahmen des Beherbergungsvertrages und dieser Badeordnung als integrierender Bestandteil des Beherbergungsvertrags vorbehalten.

2. Gleichzeitig dürfen sich im Badeteich höchstens 4 Personen aufhalten. Pro Tag darf die Gesamtzahl an Badegästen im Badeteich höchstens 21 Personen betragen.

3. Die Benutzung erfolgt im Rahmen der Badeordnung und ausschließlich auf eigene Gefahr.

4. Kindern unter 14 Jahren ist die Benutzung des Badeteichs nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet. Lassen Sie ihr Kind NIE unbeaufsichtigt in die Nähe des Badeteichs!

5. Da die Gewässertiefe an allen Stellen 180 cm oder mehr beträgt, darf der Badeteich ohne entsprechende fachkundige Begleitung nur von Personen benutzt werden, die über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen. Nichtschwimmern ist die Benutzung des Badeteichs ausschließlich in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet.

6. Die Benutzung des Badeteichs ist nur gestattet, wenn keine gesundheitlichen Beschwerden vorliegen. Betrunkene sowie in einem sonstigen Rauschzustand befindliche Personen, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (z. B. Grippe) sowie Epileptiker dürfen den Badeteich nicht benützen.

7. Die Benutzung bzw. das Betreten der Regenerationsbereiche (bepflanzte Bereiche) ist generell untersagt.

III. Hygienebestimmungen

1. Bitte beachten Sie, dass die Reinhaltung des Badteichs ausschließlich durch dessen Selbstreinigungskräfte erfolgt. Die natürliche Reinigungskraft ist begrenzt.

2. Als Gast sind Sie im gesamten Badebereich zu größter Sauberkeit verpflichtet. Jegliche Verunreinigung des Badebereichs, insbesondere des Wassers sowie der Steganlagen und Wiesenbereiche, ist verboten.

3. Vor der Benutzung des Badeteichs sind die Duschen zu verwenden. Allfällige Körperhygieneprodukte (z. B. Seife, Shampoo) dürfen nicht außerhalb des Duschbereichs verwendet werden.

4. Der Badeteich darf nur mit sauberer und sicherer Badekleidung betreten werden. Kinder, die noch nicht sauber sind, müssen eine Schwimmwindel tragen. Im gesamten Badebereich wird das Tragen von geeigneten Badeschuhen empfohlen. Der Badeteich darf nur barfuß betreten werden. Badeschuhe sind vor dem Badeteich abzustellen.

5. Bei der Benutzung der Liege- und Sitzmöglichkeiten im gesamten Badebereich sind geeignete und ausreichend große Textilien (z. B. großes Badetuch) als Unterlage zum Sitzen bzw. Liegen zu verwenden. Jede Verunreinigung der Liege- und Sitzmöglichkeiten durch Schweiß oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Unterlagen sind beim Verlassen des Badebereichs mitzunehmen.

IV. Anweisungen des Schmiedgut Bad Aussee

Anweisungen des Schmiedgut Bad Aussee sowie von deren Mitarbeitern ist Folge zu leisten.

V. Belästigendes Verhalten, Beschädigungen

1. Jedes Verhalten, welches die Betriebssicherheit sowie den geordneten Badebetrieb stört, den öffentlichen Anstand, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie der Ruhe und Erholung der Gäste zuwiderläuft, ist zu unterlassen. Radios, TV-Geräte, CD-Player, Musikinstrumente u. Ä.. dürfen nur in Betrieb genommen werden, sofern andere Gäste dadurch nicht gestört werden. Insbesondere ist das Rauchen in der gesamten Badeanlage verboten.

2. Jegliches Verhalten, welche geeignet ist, Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände zu beschädigen oder zu verunreinigen, ist verboten. Der Schädiger (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) haftet für allfällige Beschädigungen.

Ihr Schmiedgut Bad Aussee

Hinweis für Badegäste
gemäß § 82 Abs. 2 Bäderhygieneverordnung idgF

Werte Gäste!

Die Reinhaltung des Kleinbadeteichs erfolgt ausschließlich durch dessen Selbstreinigungskräfte. Die natürliche Reinigungskraft ist begrenzt.

Zum Schutz der Gesundheit der Badegäste dürfen daher die angeführten Personenzahlen nicht überschritten werden:

• Gleichzeitig dürfen sich im Badegewässer höchstens 4 Personen aufhalten.

• Pro Tag darf die Gesamtzahl an Badegästen im Kleinbadeteich höchstens 21 Personen betragen.

Ihr Schmiedgut Bad Aussee

Anhang 2

Saunaordnung

Werte Gäste!

Unsere Saunaanlage am Schmiedgut Bad Aussee soll Ihnen Erholung für Körper und Seele bieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen zur Erfüllung behördlicher Vorschriften für die Sicherheit, die Hygiene und das Wohlbefinden unserer Saunagäste unbedingt erforderlich ist.

Durch die Buchung Ihres Aufenthalts im Schmiedgut Bad Aussee schließen Sie einen Besuchsvertrag der Saunaanlage ab und anerkennen damit die nachfolgenden Regelungen der Saunaordnung rechtsverbindlich als Vertragsinhalt.

I. Öffnungszeiten

1. Die Saunaanlage ist täglich in der Zeit von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr für Gäste des Schmiedgut Bad Aussee geöffnet. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist die Benutzung der Saunaanlage nicht gestattet.

II. Zutrittsbestimmungen, Vorkehrungen für Ihre Sicherheit

1. Die Benutzung der Saunaanlage ist ausschließlich den Gästen des Schmiedgut Bad Aussee (mit einer gültigen KeyCard) im Rahmen des Beherbergungsvertrages und dieser Saunaordnung als integrierender Bestandteil des Beherbergungsvertrags vorbehalten.

2. Die Benutzung der gesamten Saunaanlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, insbesondere tragen Sie das Risiko für einen medizinischen Notfall.

3. Die Benutzung der Saunaanlage ist nur gestattet, wenn keine gesundheitlichen Beschwerden vorliegen. Betrunkene sowie in einem sonstigen Rauschzustand befindliche Personen, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (z. B. Grippe) sowie Epileptiker dürfen die Saunaanlage nicht benutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich einen Arzt zu konsultieren, ob die Saunabenutzung zulässig ist.

4. Aus Sicherheitsgründen darf die Saunaanlage niemals von einer Person allein benutzt werden. Kinder unter 14 Jahren ist die Benutzung der Saunaanlage nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.

5. Die Saunaanlage muss zumindest von zwei Personen mit gleichwertigen körperlichen Gegebenheiten (wie Körpergröße, Kraft, Gewicht u. dgl.) benutzt werden, damit erforderlichenfalls Erste-Hilfe geleistet werden kann.

6. Kenntnisse in Erste-Hilfe (z. B. abgelegter Erste-Hilfe-Kurs bzw. gleichwertige Kenntnisse) sind Voraussetzung für die Benutzung der Saunaanlage, damit erforderlichenfalls Erste-Hilfe geleistet werden kann.

7. Achten Sie darauf, während der Benutzung der Saunakabine ein Mobiltelefon außerhalb der Saunakabine in Reichweite zu haben, um im Notfall Hilfe rufen zu können.

8. Für Notfälle befindet sich zusätzlich in der Saunakabine ein Notruftaster. Dieser Notruftaster darf nur in einer Notsituation (z. B. befürchtete Gesundheitsgefährdung eines Benutzers der Saunaanlage) betätigt werden. Das Schmiedgut Bad Aussee behält sich die Geltendmachung von Kosten, die durch nicht notwendiges Auslösen des Notruftasters verursacht wurden, vor.

III. Hygienebestimmungen

1. Als Gast sind Sie in der gesamten Saunaanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.

2. Vor Benutzung der Saunaanlage, insbesondere der Saunakabine, ist eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Körperhygieneprodukten (z. B. Seife, Shampoo) vorzunehmen. Die Körperhygieneprodukte dürfen nicht außerhalb des Duschbereiches verwendet werden.

3. Die Saunakabine darf nur mit abgetrocknetem Körper benutzt werden.

4. Bei der Benutzung der Liege- und Sitzmöglichkeiten in der gesamten Saunaanlage, insbesondere in der Saunakabine, sind geeignete und ausreichend große Textilien (z. B. großes Badetuch) als Unterlage zum Sitzen bzw. Liegen zu verwenden. Jede Verunreinigung der Liege- und Sitzmöglichkeiten durch Schweiß oder andere Einreibemittel ist zu vermeiden. Die Unterlagen sind beim Verlassen der Saunakabine mitzunehmen.

5. Die gesamte Saunaanlage darf nur mit Badeschuhen - nicht mit Straßenschuhen - betreten werden. Die Saunakabine darf nur barfuß betreten werden. Badeschuhe sind vor der Saunakabine abzustellen.

IV. Anweisungen des Schmiedgut Bad Aussee

Anweisungen des Schmiedgut Bad Aussee sowie von deren Mitarbeitern ist Folge zu leisten.

V. Belästigendes Verhalten, Beschädigungen

Jedes Verhalten, welches die Betriebssicherheit sowie den geordneten Saunabetrieb stört, den öffentlichen Anstand, der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie der Ruhe und Erholung der Gäste zuwiderläuft, ist zu unterlassen. Insbesondere ist das Rauchen in der gesamten Saunaanlage verboten.

Jegliches Verhalten, welche geeignet ist, Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände zu beschädigen oder zu verunreinigen, ist verboten. Der Schädiger (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) haftet für allfällige Beschädigungen.

Ihr Schmiedgut Bad Aussee